Da Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C sind, aber diesen noch keine 2 Jahre besitzen, gelten für Sie folgende Mindestausbildungsstunden:
Für die Klasse D:
Theoretische Ausbildung:
8 Doppelstunden
Praktische Ausbildung jeweils à 45 min:
6 Nachtfahrten
8 Autobahn
16 Überland
14 Grundausbildung
Für die Klasse D1:
4 Doppelstunden
4 Nachtfahrten
4 Autobahn
8 Überland
8 Grundausbildung
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